
Bei der Stadt Remagen, Landkreis Ahrweiler, ist die Stelle
der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 11. August 2026 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich um eine Wiederwahl.
Die Stadt Remagen (ca. 19.000 Einwohner) liegt im Kreis Ahrweiler, im Norden von Rheinland-Pfalz, in direkter Nachbarschaft zur Bundesstadt Bonn.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 22. März 2026, in einer Urwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Remagen für die Amtszeit von acht Jahren gewählt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 12. April 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Wahltag (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur / zum hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 2 / B 3 zugeordnet. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einrichtung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 2. Februar 2026, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter oder der Stadtverwaltung Remagen einzureichen sind (Ausschlussfrist).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (12. Januar 2026) im Amtsblatt der Stadt Remagen öffentlich bekannt macht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politische Parteien und / oder Wählergruppen des Stadtrates über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 15. November 2025 (keine Ausschlussfrist) an:
Stadt Remagen
Kennwort „Bürgermeisterwahl“
Bachstraße 2
53424 Remagen